ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der b.m.h Werbeagentur GmbH
AGENTURLEISTUNGEN
1. Allgemeines, Geltungsbereich, Vertragsgegenstand
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Agenturleistungen zwischen der b.m.h Werbeagentur GmbH (im Folgenden „b.m.h) und ihren Kunden und sind deren alleinige Grundlage. AGB des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn b.m.h dem ausdrücklich schriftlich zustimmt. Dies gilt auch, wenn b.m.h in Kenntnis der AGB des Kunden den Auftrag vorbehaltlos ausführt.
1.2. Erklärungen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber b.m.h abzugeben sind (z.B. Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
2. Zustandekommen von Verträgen, Vertragsbestandteile und Änderungen des Vertrags
2.1. Angebote von b.m.h verstehen sich stets freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
2.2. Der Kunde kann b.m.h per E-Mail, Fax, Post oder mündlich eine Angebotsanfrage stellen. Die Angebotsanfrage des Kunden ist kein Angebot. b.m.h unterbreitet dem Kunden sodann per E-Mail, Fax, Post oder mündlich ein Angebot (nachfolgend „Angebot“). Der Kunde kann das Angebot per E-Mail, Fax, Post oder mündlich innerhalb von vier Wochen nach Zugang annehmen, es sei denn, dass eine andere Annahmefrist vereinbart ist.
2.3. Grundlage für die Agenturarbeit und Vertragsbestandteil ist neben dem Projektvertrag und seinen Anlagen das vom Kunden an b.m.h auszuhändigende Briefing. Wird das Briefing vom Kunden b.m.h mündlich oder fernmündlich mitgeteilt, so erstellt b.m.h über den Inhalt des Briefings ein Re-Briefing, welches dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der mündlichen oder fernmündlichen Mitteilung übergeben wird. Dieses Re-Briefing wird Vertragsbestandteil, wenn der Kunde diesem Re-Briefing nicht innerhalb von 5 Werktagen Tagen widerspricht.
2.4. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Schriftform.
3. Urheber- und Nutzungsrechte
3.1. Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung des vereinbarten Honorars für die vertraglich vereinbarte Dauer und im vertraglich vereinbarten Umfang die Nutzungsrechte an allen im Rahmen dieses Auftrages durch b.m.h oder durch von b.m.h beauftragte Dritte gefertigten Arbeiten. Diese Übertragung der Nutzungsrechte gilt, soweit eine Übertragung nach deutschem Recht möglich ist und gilt für die vereinbarte Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Nutzungen, die über dieses Gebiet hinausgehen, bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung im Rahmen des Auftrages oder einer gesonderten schriftlichen Nebenabrede.
3.2. Nutzungsrechte an Arbeiten, die bei Beendigung des Vertrages noch nicht bezahlt sind, verbleiben vorbehaltlich anderweitiger Abreden bei b.m.h.
3.3. Die im Rahmen des Auftrages erarbeiteten Leistungen sind als geistige Schöpfungen durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Dies sind insbesondere Konzepte, Gestaltungen, Grafiken, Zeichnungen, Texten und sonstigen Unterlagen.
3.4. Arbeiten von b.m.h dürfen weder durch den Kunden noch durch vom Kunden beauftragte Dritter weder im Original noch bei der Reproduktion geändert werden. Jede Nachahmung, auch die von Teilen des Werkes, ist unzulässig. Bei Zuwiderhandlung steht b.m.h vom Kunden ein zusätzliches Honorar in mindestens der 2,5 fachen Höhe des ursprünglich vereinbarten Honorars zu.
3.5. Die Übertragung eingeräumter Nutzungsrechte an Dritte oder im Auftrag nicht geregelte Mehrfachnutzungen sind honorarpflichtig und bedürfen der vorherigen Einwilligung von b.m.h.
3.6. b.m.h ist berechtigt, über den Umfang der Nutzung vom Kunden jederzeit für b.m.h kostenfrei Auskunft zu verlangen.
3.7. Sämtliche Arbeitsunterlagen, elektronische Daten und Aufzeichnungen, die im Rahmen der Auftragserarbeitung von b.m.h gefertigt werden, verbleiben bei b.m.h. Die Herausgabe dieser Unterlagen und Daten kann vom Kunden nicht gefordert werden. b.m.h schuldet mit der Bezahlung des vereinbarten Honorars die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, Produktionsdaten etc.
4. Vergütung
4.1. Es gilt die im Vertrag vereinbarte Vergütung. Zahlungen sind, wenn nicht anders vertraglich geregelt, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Leistungserbringung ohne Abzug fällig. b.m.h ist berechtigt, ganz oder teilweise Vorkasse zu verlangen. Vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen werden notwendige Fahrtkosten 0,60 EUR pro gefahrenem Kilometer separat abgerechnet.
4.2. Mit Ablauf der vorstehenden Zahlungsfrist kommt der Kunde in Verzug. Der Preis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. b.m.h behält sich die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor.
4.3. Erstreckt sich die Erarbeitung der vereinbarten Leistungen über einen längeren Zeitraum, so kann b.m.h Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese müssen nicht in einer für den Kunden bereits nutzbaren Form vorliegen und können auch als reine Arbeitsgrundlage auf Seiten von b.m.h verfügbar sein.
4.4. Alle in Angeboten und Aufträgen genannten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
4.5. b.m.h ist auch dann zur Verweigerung der Leistung nach § 321 BGB berechtigt, wenn sich die Vermögensverhältnisse des Kunden schon vor Vertragsschluss wesentlich verschlechtern und b.m.h dies trotz sorgfältiger Prüfung erst nach Vertragsschluss erkennt (z.B. durch einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens).
4.6. Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als seine Forderung rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Stornierung von Aufträgen
5.1. Bei Änderungen oder Abbruch von Aufträgen, Arbeiten und Dergleichen durch den Kunden und/oder wenn sich die Voraussetzungen für die Leistungserstellung ändert, ersetzt der Kunde b.m.h alle dadurch anfallenden Kosten und stellt b.m.h von jeglichen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten frei.
5.2. Bei Stornierung eines Auftrages verpflichtet sich der Kunde, entsprechend der nachstehenden Aufschlüsselung, einen Teil der vereinbarten Bruttovergütung sowie der vereinbarten Brutto-Zusatzkosten als Entschädigung zu zahlen:
nach Vertragsabschluss = 10%
nach Vertragsabschluss 12 bis 8 Wochen vor Beginn des Auftrags = 25%
nach Vertragsabschluss 8 bis 4 Wochen vor Beginn des Auftrags = 50%
nach Vertragsabschluss 4 bis 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 75%
nach Vertragsabschluss ab 2 Wochen vor Beginn des Auftrags = 100%
5.3. Bei Aufträgen zur Planung, Durchführung und Begleitung von Veranstaltungen beziehen die hier genannten Fristen auf den Veranstaltungstermin anstatt auf den Beginn des Auftrages.
5.4. Berechnungsgrundlage der Stornogebühren ist der Netto-Angebotspreis unter Anrechnung von. Rabattierungen oder Sonderabsprachen
5.5. Die Stornierung eines Auftrages bedarf der Textform.
6. Zusatzleistungen
Unvorhersehbarer Mehraufwand bedarf der gegenseitigen Absprache und gegebenenfalls der Nachhonorierung.
7. Geheimhaltungspflicht
b.m.h und der Kunde behandeln Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei und Informationen, die sie von der jeweils anderen Partei erhalten haben und die nicht öffentlich zugänglich sind, vertraulich. b.m.h verpflichtet sowohl Mitarbeiter als auch etwaige herangezogene Dritte in gleicher Weise.
8. Leistungen und Mitwirkungspflichten des Kunden
8.1. Der Kunde ist verpflichtet, b.m.h die für die Leistungserbringung wesentlichen und benötigten Daten, Unterlagen, Produktinformationen und Vorlagen zur streng vertraulichen Behandlung zur Verfügung zu stellen. Alle Arbeitsunterlagen werden von b.m.h sorgsam behandelt, vor dem Zugriff Dritter geschützt, nur zur Erarbeitung des jeweiligen Auftrages genutzt und werden nach Beendigung des Auftrages an den Kunden zurückgegeben.
8.2. Soweit der Kunde b.m.h Vorlagen zur Verwendung bei der Gestaltung von Werbemaßnahmen überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Vorlagen berechtigt ist.
8.3. Der Kunde stellt sicher, dass alle erforderlichen und/oder alle bei Erteilung des Auftrags vereinbarten Mitwirkungen des Kunden oder seiner Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für b.m.h kostenlos erbracht werden.
8.4. Der Kunde hat innerhalb angemessener Zeit, in der Regel nicht mehr als fünf Werktage, der Agentur mitzuteilen, ob er einen ihm von der Agentur unterbreiteten Vorschlag zur Gestaltung und Durchführung der Maßnahme mit oder ohne Änderungen annimmt oder ablehnt.
9. Gewährleistung und Haftung b.m.h
9.1. Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der durch b.m.h erarbeiteten und durchgeführten Maßnahmen wird vom Kunden getragen. Das gilt insbesondere für den Fall, dass die Aktionen und Maßnahmen gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts, des Urheberrechts und der speziellen Werberechtsgesetze verstoßen. b.m.h ist jedoch verpflichtet, auf rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern ihr diese bei ihrer Tätigkeit bekannt werden.
9.2. Der Kunde stellt b.m.h von Ansprüchen Dritter frei, wenn b.m.h auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden gehandelt hat, obwohl dem Kunden Bedenken im Hinblick auf die Zulässigkeit der Maßnahmen mitgeteilt wurden. Die Anmeldung solcher Bedenken durch b.m.h beim Kunden hat unverzüglich nach Bekanntwerden in Textform zu erfolgen. Erachtet b.m.h für eine durchzuführende Maßnahme eine wettbewerbsrechtliche Prüfung durch eine besonders sachkundige Person oder Institution für erforderlich, so trägt nach Absprache mit b.m.h die Kosten hierfür der Kunde.
9.3. b.m.h haftet in keinem Fall wegen der in den Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. b.m.h haftet auch nicht für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Auftrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
9.4. Auf Schadensersatz haftet b.m.h – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Nicht als grobe Fahrlässigkeit sind Schäden einzustufen, die durch Computerausfälle oder Übertragungsstörungen bei E-Mail-Versendung oder durch Viren verursacht worden sind.
9.5. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist auf die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt, begrenzt auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens, der regelmäßig das Doppelte des Rechnungsbetrages der betreffenden Leistung nicht überschreitet, maximal aber auf € 10.000,00.
9.6. Der Ausschluss und/oder die Begrenzung der Haftung gelten nicht für Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
9.7. Die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 9.1. – 9.3. gelten nicht, soweit b.m.h einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder der Kunde Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz hat.
9.8. Die Haftung ist ferner ausgeschlossen in Fällen höherer Gewalt und für den Fall technischer Schwierigkeiten außerhalb des Einfluss- und Verantwortungsbereichs von b.m.h.
9.9. Soweit die Haftung von b.m.h ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von b.m.h.
10. Verwertungsgesellschaften
Der Kunde verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise die Gema abzuführen. Werden diese Gebühren von b.m.h verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde, diese b.m.h gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
11. Leistungen Dritter
11.1. b.m.h ist auch ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden berechtigt, zu Ausführung von Leistungen Dritte zu beauftragen. Von b.m.h eingeschaltete Freie Mitarbeiter oder Dritte sind Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen von b.m.h.
11.2. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Auftragsvergabe im künstlerischen, konzeptionellen und werbeberaterischen Bereich an eine nichtjuristische Person eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse zu leisten ist. Diese Abgabe darf vom Kunden nicht von der Agenturrechnung in Abzug gebracht werden. Für die Einhaltung der Anmelde- und Abgabepflicht ist der Kunde zuständig und selbst verantwortlich.
12. Media-Planung und Media-Durchführung
12.1. Beauftragte Projekte im Bereich Media-Planung besorgt b.m.h nach bestem Wissen und Gewissen auf Basis der ihr zugänglichen Unterlagen der Medien und der allgemein zugänglichen Marktforschungsdaten. Ein bestimmter werblicher Erfolg schuldet b.m.h in keinem Fall.
12.2. b.m.h verpflichtet sich, alle Vergünstigungen, Sonderkonditionen und Rabatte im Sinne des Auftraggebers bei der Media-Schaltung zu berücksichtigen und diese an den Kunden weiterzugeben.
12.3.Bei umfangreichen Media-Leistungen ist b.m.h nach Absprache berechtigt, einen bestimmten Anteil der Fremdkosten dem Kunden in Rechnung zu stellen und die Einbuchung bei den entsprechenden Medien erst nach Zahlungseingang vorzunehmen. Für eine eventuelle Nichteinhaltung eines Schalttermins durch einen verspäteten Zahlungseingang haftet b.m.h nicht. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden gegen b.m.h entsteht dadurch nicht.
13. Vertragsdauer, Kündigungsfristen
13.1. Der Vertrag wird für die im Vertrag genannte Vertragslaufzeit abgeschlossen.
13.2. Ist der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen, kann dieser von beiden Parteien ordentlich mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Die ordentliche Kündigung einer bereits erfolgten Auftragserteilung ist keiner der Parteien möglich.
13.3. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt von dieser Regelung unberührt.
13.4. Jede Kündigung bedarf der Textform.
14. Abtretung
Der Kunde darf Ansprüche aus dem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von b.m.h abtreten und nur, soweit die Interessen b.m.h hierdurch nicht unzumutbar beeinträchtigt werden.
15. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
15.1. Diese AGB und alle Beziehungen zwischen b.m.h und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.
15.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten das für den Sitz von b.m.h zuständige Gericht. Entsprechendes gilt, wenn der Käufer Unternehmer i.S.d. § 14 BGB ist. b.m.h ist jedoch in allen Fällen berechtigt, seine Ansprüche gegen den Kunden auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.
15.3. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zur ausschließlichen Zuständigkeit, bleiben unberührt.
15.4. Sollte eine Regelung dieser AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Hamburg, den 06. Januar 2021